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UER: DIE GRÜNEN STELLEN KLEINE ANFRAGE

In ihrer Kleinen Anfrage äußerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedenken an der Anrechnung von UER an die Treibhausgasminderungsziele der Europäischen Union. Zum einen wirft die Fraktion die Frage nach dem Klimabeitrag in der EU auf. Da Erdöl nur zu einem geringen Teil in der EU selbst gefördert wird, werden die Einsparungen durch UER zum größten Teil außerhalb der EU erbracht – und haben damit kaum Auswirkungen auf die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase innerhalb der EU.

Zum anderen stellen die Grünen die Frage nach der Berechnung. „Die Wahl der Berechnungsmethoden […] entscheidet mit über die Frage der Zukunft von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt“, heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller. Denn: Die Option, UER an die Treibhausgasminderung anzurechnen, reduziert gleichzeitig die Anreize zum Einsatz von Bio- und anderen alternativen Kraftstoffen anstelle fossiler Diesel-, Otto- und Flüssiggaskraftstoffe. Die Frage, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber erneuerbaren Energien gesehen wird, verneint der Bund in ihrer Antwort (Frage 8).

Die EU-Richtlinie 2015/652/EG in Deutschland umzusetzen, plane die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis März 2017. Anhörungen der Länder und Verbände seien für September diesen Jahres geplant.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

Die Richtlinie 2015/652/EG ist bis spätestens April 2017 in nationales Recht umzusetzen. Dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum. Ob und inwiefern Deutschland UER als Option zur Anrechnung an die Klimaziele des Verkehrs in die nationale Gesetzgebung aufnimmt, ist noch offen. Genaueres über das weitere Vorgehen ist ab September 2015 zu erwarten, wenn die Anhörungen zum Thema vonstattengehen. 

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

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