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THG-QUOTE: ANPASSUNG DES BIMSCHG ÜBER UMWELTSTATISTIKGESETZ

Im Februar war es noch ungewiss und abgeheftet unter „to be discussed“, nun ging alles doch deutlich schneller als geplant: Treibhausgasminderungen bei der Erdölförderung können in Deutschland zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrsbereich geltend gemacht werden. Der Beschluss kam ohne Vorankündigung. 

Dürfen Emissionsminderungen bei der Erdölförderung, sogenannte Upstream-Emissionsreduktionen (UER), die außerhalb von Europa erzielt wurden, auf die Einsparungsziele des Kraftstoffsektors in Deutschland angerechnet werden? Das war bereits im Februar Thema einer Kleinen Anfrage der Grünen. In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung damals noch mit, erst ab September diesen Jahres Anhörungen der Länder und Verbände zum Thema anzusetzen. Diese blieben nun aus. Über einen kurzfristigen Änderungsantrag am Entwurf zum Umweltstatistikgesetz nahm die GroKo nun ohne Debatte Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. Eine öffentliche Anhörung, wie es bei solchen Entscheidungen oft der Fall ist, ließ die Bundesregierung dabei diesmal aus. Damit ist es jetzt amtlich: UER werden als Option zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtungen des Kraftstoffsektors zugelassen.

Die Fraktion der Grünen äußerte in ihrer Kleinen Anfrage bereits Bedenken an UER als Erfüllungsoption. Zum einen stellen die Grünen den Klimabeitrag in Europa infrage, da nur ein geringer Teil des Erdöls in Europa gefördert wird. Zum anderen stellt die Fraktion die Frage nach der Berechnung und gibt zu bedenken, dass Emissionsminderungen bei der Gewinnung fossiler Kraftstoffe schwer als gleichwertig zum Einsatz von Biokraftstoffen zu sehen sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund wäre eine Anhörung der Verbände und damit eine differenzierte Diskussion der Thematik wünschenswert gewesen.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

Die Richtlinie 2015/652/EG ist bis spätestens April 2017 in nationales Recht umzusetzen. Dabei ließ die EU den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum. Zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen stand die Implementierung der UER-Richtlinie noch nicht fest und sollte unter Einbezug von Interessensvertretern noch diskutiert werden.

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

Bildquelle: Simone M. Neumann / Deutscher Bundestag