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BESCHLOSSENE SACHE: UMWELTMINISTERIUM VERÖFFENTLICHT REFERENTENENTWURF ZU UER

In ihrer Stellungnahme kritisiert Landwärme mehrere Aspekte dieser Verordnung (UERV). Zur Verfehlung der festgelegten Erneuerbare-Energien-Ziele im Verkehrssektor erklärt das Biomethanunternehmen, dass das 6-Prozent-Ziel für EE im Verkehrssektor in 2020 durch den steigenden Einsatz von Biokraftstoffen mit niedrigen THG-Emissionswerten wie Biomethan ohne große Probleme möglich ist. Die UERV sieht nun vor, dass 1,75 Prozentpunkte der THG-Verpflichtung durch UER erreicht werden können. Dadurch kann die in den letzten 10 Jahren bereits rückläufige Entwicklung des EE-Anteils am Endenergieverbrauch im deutschen Verkehrssektor noch eine Beschleunigung erfahren. Auch Hochi erklärt: „Wir sehen auf der einen Seite den ungebremsten Anstieg der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor aufgrund des größeren Verkehrsaufkommens, diese liegen nun sogar höher als 1990. Auf der anderen Seite stehen wir vor der paradoxen Situation, dass die Mineralölindustrie weniger Biokraftstoffe einsetzen muss, um ihre Treibhausgasminderungspflichten zu erfüllen, weil die Biokraftstoffe effizienter geworden sind.“ Dabei ist eigentlich seitens der EU eine Steigerung des Anteils an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich vorgesehen: Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) legt einen Anteil von 10 % bis 2020 fest, die Neufassung der RED (RED II) sieht bis 2030 sogar 14 % vor. Damit steht die UERV auch im Widerspruch zu dem im Pariser Klimaabkommen gesetzten THG-Minderungsziel bis 2030.

Zudem kritisiert Landwärme den reinen Fokus auf vermeintlich ökonomische Aspekte. In der UERV werden hohe finanzielle Entlastungen der deutschen Wirtschaft als Begründung für den Einsatz von UER angeführt. Reine finanzielle Erleichterungen ohne reelle Maßnahmen zur Emissionsreduktion bringt die deutsche Wirtschaft jedoch kein Stück näher an die Klimaziele des Verkehrs. Im Gegenteil:  Es steht dem langfristigen Ziel der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und der Förderung emissionsarmer Kraftstoffe entgegen. 

Darüber hinaus übt Landwärme Kritik an der widersprüchlichen Haltung des BMUB zum internationalen Handel von Nachhaltigkeitszertifikaten. Während die Kontrolle der UER-Nachweise eine untergeordnete Rolle spielt, versagt das Umweltministerium staatlich kontrollierte Systeme zur Nachhaltigkeitsüberprüfung für Biokraftstoffe und ihren Import aus Sorge vor Mängeln in der Nachweisführung.

Zudem versagt die UERV eine langfristige Planbarkeit für die Biokraftstoffbranche. Unkonkrete Passus zu vorbehaltenen Änderungen der Anrechnungshöhe von UER nimmt alternativen Kraftstoffen die Planungsperspektive.

Aus diesen Gründen sollte die Anrechenbarkeit von UER wie folgt ausgestaltet sein:

  • Es sollte sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, die jedoch nicht auf die Treibhausgasquote in Höhe von 6 Prozent angerechnet werden kann.
  • Es sollte sich im Anspruch an die Nachweisführung den gängigen und etablierten Standards für nachhaltige Biomasse orientieren und
  • Die geförderten Projekte sollten bis mindestens 2030 und darüber hinaus die Treibhaugasminderung erzielen und diese sollten eindeutig Deutschland zugeordnet werden können. 

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

Bildquelle: bere_moonlight0 / pixabay.com