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LICHTBLICK: EUGH URTEILT ZU GRENZÜBERSCHREITENDEM HANDEL

Am Beispiel von Schweden entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg: Grundsätzlich muss der Handel von Biomethan durch das Gasnetz auch über Ländergrenzen hinweg erlaubt sein. Bislang war auch in Deutschland der Import von Biomethan für den Einsatz als Kraftstoff über das Gasnetz nicht möglich. Mit seinem Beschluss fiel der EuGH nun eine wegweisende Entscheidung und macht Hoffnung für die Energiewende in der EU.

WORUM GING ES IN SCHWEDEN?

Die schwedische Energieagentur wies E.ON Biofor Sverige im Jahr 2013 an, Änderungen an seinem System zur Überprüfung der Nachhaltigkeit des Biomethans vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Massenbilanz „innerhalb eines eindeutig abgegrenzten Bereichs […] ausgeglichen“ werde. Diese Änderung hätte für E.ON zur Folge gehabt, dass das in Deutschland hergestellte und über das deutsche und dänische Gasnetz nach Schweden transportierte Gas nicht in das schwedische Massenbilanzsystem hätte aufgenommen werden und das Gas damit in Schweden nicht hätte eingesetzt werden können. Denn: Aus Sicht der Energieagentur wären diese beiden Gasnetze kein solcher „eindeutig abgegrenzter Bereich“.

EUGH: GRENZÜBERSCHREITENDER HANDEL VON BIOMETHAN MUSS MÖGLICH SEIN

Die obersten EU-Richter kamen nun zu dem Ergebnis, dass, soweit ein EU-Mitgliedstaat ein Massenbilanzsystem eingeführt hat, dieser auch Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, wenn diese nach einem System massenbilanziert worden sind. 

In seinem Urteilsspruch stellte der EuGH zudem fest, dass das ausländische Biomethan nicht zu akzeptieren ein Handelshindernis darstellt. Damit verstößt es gegen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU.

Am Ende steht nun also: Der grenzüberschreitende Handel von Biomethan muss möglich sein, sofern die Regeln der Massenbilanzierung eingehalten werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein staatliches oder freiwilliges System handelt, solange es die Kriterien der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) erfüllt. Ein solches freiwilliges System ist unter anderem das von der EU-Kommission anerkannte REDcert-EU-Zertifikat, das sich inzwischen zum Standard für die Zertifizierung für den Kraftstoffbereich etabliert hat. 

In Schweden ist nun also der Import von massenbilanzierten Biomethan aus dem EU-Ausland möglich – ein Lichtblick für Europa und einen vollintegrierten Biomethanmarkt in der EU.

HINTERGRUND: IMPORTBESCHRÄNKUNG VON BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

NOTWENDIGE SCHRITTE

  • Es bedarf keiner Anpassung der derzeitigen Gesetzgebung durch die Bundesregierung
  • Es muss lediglich die Dienstvorschrift des Hauptzollamts zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung angepasst werden, sodass zertifiziertes Biomethan, das über das Erdgasnetz nach Deutschland importiert wird, auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden kann.

BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das grüne Gas Biomethan ist chemisch identisch zu Erdgas – die Herkunft macht den Unterschied. Im Gegensatz zu fossilem Erdgas, durch dessen Förderung große Mengen CO2 aus den tieferliegenden Erdschichten freiwerden, wird bei Biomethan nur Energie genutzt, die ohnehin schon vorhanden ist: Biomethan entsteht durch die Vergärung von organischen Rest- und Abfallstoffen aus der Landwirtschaft oder der Biotonne in der Biogasanlage. Im zweiten Schritt wird das Gas gereinigt und somit auf die gleiche Beschaffenheit wie Erdgas aufbereitet. Damit können Erdgasautos ohne technische Änderungen problemlos auch Biomethan tanken. Mit Biomethan unterstützen Autofahrende zum einen Kreislaufwirtschaft, denn wir nutzen nur Energie, die in den Bioabfällen und Reststoffen schlummert. Damit wird kein weiteres klimaschädliches CO2 freigesetzt. Zum anderen entlastet es die Umwelt um Rußpartikel und Feinstaub. Die sind bei Biomethanautos nämlich unbedeutend gering. Außerdem stoßen Autos mit Biomethan im Tank 90 % weniger CO2 aus als ein Benziner.

Bildquelle: fotoheide / stock.adobe.com

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