Kohleausstieg: Entwurf bremst EE-Ausbau & Erreichung der Klimaziele
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen. Die vorliegende Version enhält auch Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Vorgesehen sind unter anderem Boni für erneuerbare Wärme. Regenerative Brennstoffe werden jedoch nicht mit eingebunden. Das bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Erreichung der Klimaziele.
Von allen Seiten hagelt es Kritik am finalen Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg, den das Kabinett gestern vorgelegt hat. Auch aufgrund der kurzen Zeit, die die Bundesregierung zur Stellungnahme einräumte: Exakt 22 Stunden und 45 Minuten hatte die Öffentlichkeit Zeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Das bemängelten Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und Industrie wie der BDI und der DIHK sowie zahlreiche Branchenverbände.
Insbesondere aber inhaltlich steht der Entwurf unter Beschuss. Selbst ehemalige Mitglieder der Kohlekommission äußern sich empört über die Einigung der Bundesregierung. In ihrer Stellungnahme sprechen sie von einer „groben Verletzung“ der Kommissionsempfehlungen. Die Hauptkritikpunkte der ehemaligen Kommissionsvertreter: Der vereinbarte Ausstiegspfad schade dem Klima und koste viel Geld –ein Dämpfer für den Ausbau nachhaltiger Energieversorgung. Es fehle ein Fahrplan, wie die Bundesregierung bis 2030 auf einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien kommen wolle.
Im Rahmen des Gesetzentwurfes wurden auch Neuerungen für den Bereich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) festgelegt. Die Bioenergieverbände halten die Regelungen für unzureichend. Der geplante Bonus für den Einsatz erneuerbarer Wärme in KWK-Systemen wird zwar positiv aufgenommen. „In diesem Zuge werden beim Wärmebonus allerdings erneuerbare Brennstoffe wie Holz und Biogas völlig außen vor gelassen. Das ist kontraproduktiv für Klimaschutz und Energiewende und muss dringend geändert werden“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, in einer Pressemitteilung des Verbands.
Auch Landwärme hat sich an der Anhörung beteiligt. Das Biomethanunternehmen übt Kritik an den vorgesehenen Fördermechanismen und die Ungleichbehandlung von fossilen und erneuerbaren Energieträgern. Die Entscheidung, ausschließlich Erdgas für die KWK staatlich zu fördern, trifft auf Unverständnis. Mit dem Kohle- und Atomausstieg wird die Wettbewerbsfähigkeit der Stromerzeugung durch Erdgas in der KWK deutlich steigen. Damit werden keine staatlichen Förderungen notwendig sein.
Hinzu kommen europarechtlich bedenkliche, lange Förderzeiträume ohne Anpassungsmechanismen in Abbildung veränderter Marktlagen. In Summe wird erdgasbasierte KWK damit, insbesondere im Vergleich zu erneuerbaren Brennstoffen, überfördert. Darüber hinaus übersteigen die Fördersätze aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in einigen Leistungsklassen – und das mit einer möglichen Laufzeit bis 2060 ohne jegliche klimaschützende Anforderungen. Damit wird nicht zuletzt das Fördersystem des EEG unterwandert.
Diese weitere Förderung von Stromerzeugung auf Basis fossiler Energieträger wie Erdgas läuft der in der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Dekarbonisierung entgegen. Sinnvoller wäre es, die vorgesehenen Investitionen für fossile Stromerzeugung in nachhaltige erneuerbare Energieinfrastrukturen anzulegen und damit der Erreichung der Klimaziele näher zu kommen.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Landwärme GmbH zum Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes.
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Weiterführende Links
- Hauptstadtbüro Bioenergie: Erneuerbare Brennstoffe für Klimaschutz in Fernwärme und Industrie unerlässlich (Pressemitteilung vom 29. Januar 2020)
- Stellungnahme der ehemaligen Mitglieder der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (21. Januar 2020)
- ZEIT Online: Mitglieder der Kohlekommission fühlen sich betrogen (21. Januar 2020)
- Süddeutsche Zeitung: Sie nennen es Beteiligung der Öffentlichkeit (27. Januar 2020)
- Spiegel Online: Ehemalige Mitglieder der Kohlekommission werfen Regierung Wortbruch vor (21. Januar 2020)