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Kohleausstieg: Entwurf bremst EE-Ausbau & Erreichung der Klimaziele

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen. Die vorliegende Version enhält auch Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Vorgesehen sind unter anderem Boni für erneuerbare Wärme. Regenerative Brennstoffe werden jedoch nicht mit eingebunden. Das bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Erreichung der Klimaziele.

Auch Landwärme hat sich an der Anhörung beteiligt. Das Biomethanunternehmen übt Kritik an den vorgesehenen Fördermechanismen und die Ungleichbehandlung von fossilen und erneuerbaren Energieträgern. Die Entscheidung, ausschließlich Erdgas für die KWK staatlich zu fördern, trifft auf Unverständnis. Mit dem Kohle- und Atomausstieg wird die Wettbewerbsfähigkeit der Stromerzeugung durch Erdgas in der KWK deutlich steigen. Damit werden keine staatlichen Förderungen notwendig sein.

Hinzu kommen europarechtlich bedenkliche, lange Förderzeiträume ohne Anpassungsmechanismen in Abbildung veränderter Marktlagen. In Summe wird erdgasbasierte KWK damit, insbesondere im Vergleich zu erneuerbaren Brennstoffen, überfördert. Darüber hinaus übersteigen die Fördersätze aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in einigen Leistungsklassen – und das mit einer möglichen Laufzeit bis 2060 ohne jegliche klimaschützende Anforderungen. Damit wird nicht zuletzt das Fördersystem des EEG unterwandert.

Diese weitere Förderung von Stromerzeugung auf Basis fossiler Energieträger wie Erdgas läuft der in der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Dekarbonisierung entgegen. Sinnvoller wäre es, die vorgesehenen Investitionen für fossile Stromerzeugung in nachhaltige erneuerbare Energieinfrastrukturen anzulegen und damit der Erreichung der Klimaziele näher zu kommen.

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