RED-II-Entwürfe: Verzerrte Einsparungen sorgen für mehr Emissionen im Verkehr
Geht es nach dem Bundesumweltministerium, werden die E-Mobilität und Wasserstoff in Raffinerien künftig mehrfach auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr angerechnet. Bei gleichzeitig stagnierender Quote sinkt mit diesen Vorschlägen der Anteil der Erneuerbaren im Verkehr zunächst, während die Emissionen im Vergleich zu heute sogar steigen.
Bis Mitte 2021 muss Deutschland die neuen EU-Vorgaben zum Einsatz von erneuerbaren Energien umsetzen. Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) verpflichtet die EU ihre Mitgliedsländer zu 14 % Erneuerbaren im Verkehr bis 2030. Die Bundesregierung regelt die Umsetzung über die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölkonzerne, die Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz zu reduzieren. Mit den Entwürfen, die das Bundesumweltministerium (BMU) dazu vorgelegt hat, erreicht Deutschland die EU-Ziele allerdings leider nur über Bilanztricks – der wirkliche Anteil erneuerbarer Energien liegt deutlich darunter.
Dass der Anteil so viel niedriger ist, liegt daran, dass die Referentenentwürfe es erlauben, bestimmte Antriebsenergien mehrfach an die THG-Quote anrechnen zu lassen. Das BMU will über diese Mehrfachanrechnungen bestimmte Antriebe besonders fördern. Die E-Mobilität wird zum Beispiel vierfach angerechnet: Die Energie, die das E-Fahrzeug beim Tanken aus dem Stromnetz tankt, wird also viermal gezählt: In der Beispielrechnung unten beträgt dieser energetische Anteil, geht man wie das BMU von ca. 10 Mio. E-Fahrzeugen in 2030 aus, 3,38 %. Dieser wird nun mit vier multipliziert – und liegt plötzlich bei 13,5 % Erneuerbare im Verkehr.
Hinzu kommt, dass der getankte Strom noch in Teilen aus fossilen Quellen stammt. Erneuerbarer Strom, davon geht die Bundesregierung aus, wird 2030 nämlich nur etwa 65 % des Stroms im Netz ausmachen. Der tatsächliche Erneuerbaren-Anteil ist also nochmal geringer (s. rechts in der Grafik).
„Incentivierungen für besonders effiziente Antriebsenergien haben natürlich ihre Berechtigung“, findet Zoltan Elek, Landwärme-Geschäftsführer. „Allerdings verzerren sie in Form von Mehrfachanrechnungen in der Gesamtrechnung das tatsächliche Bild. Das geht natürlich zulasten des Klimas. Emissionseinsparungen sind im Verkehr dringend nötig“.
Denn: Die Bilanztricks sind insofern schädlich, als dass das BMU diese bilanziellen Einsparungen als reale deklariert. Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) fasst das Problem zusammen: „Mit den im Gesetz geplanten Mehrfachanrechnungen der E-Mobilität wie anderer Technologien wird der Klimaschutz im Verkehr zu einem Phantom.“
„Wenn das BMU an den Mehrfachanrechnungen festhält, muss es in den Referentenentwürfen zur RED-II-Umsetzung nachjustieren“, schlägt Elek vor. „Eine höhere THG-Quote würde dafür sorgen, dass mehr Erneuerbare eingesetzt und zusätzliche reale Einsparungen auf der Straße erzielt werden.“
Bildquelle: Ed 259 / unsplash.com
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