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Stromquote: Das Cum-Ex der Verkehrspolitik?

Der Kabinettsbeschluss des novellierten BImSchG und der Referentenentwurf der 38. BImSchV öffnen den Weg für weitreichenden Missbrauch bei der Stromquote.

Falsche Konzeption sorgt für doppelte Zählung von Ladestrom

Bei öffentlichen Ladestationen wird der Strom verbrauchsgenau gezählt, für private E-Autos geht man hingegen nicht nach dem tatsächlich geladenen Strom an privaten Wallboxen und Steckdosen, sondern nach einem Schätzwert, den das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht. Als Nachweis reicht die Kopie des Fahrzeugscheins.

Nun wohnen rund zwei Drittel aller Deutschen in einer Wohnung statt im eigenen Haus und werden daher mittelfristig fast ausschließlich an öffentlichen Säulen laden. Die THG-Minderung aus diesem Fahrstrom vermarkten die Ladesäulenbetreiber an Mineralölkonzerne. Gleichzeitig können Fahrzeughalter:innen aber durch die Vorlage des Fahrzeugscheins zusätzlich THG-Quote generieren und verkaufen – egal, ob sie zuhause oder öffentlich laden. Diese doppelte Zählung des Ladestroms verfälscht die tatsächliche Emissionsreduktion in der THG-Quote und den Erneuerbaren-Anteil im Verkehr.

In der niedrigen THG-Quote nimmt Ladestrom durch diese „Zigfach“-Anrechnung einen immer größeren Raum ein. Mittel- bis langfristig führt das erst einmal zur Verdrängung aller anderen alternativen Antriebe wie PtX, Wasserstoff und Biokraftstoffen – und damit zu noch geringeren Einsparungen von Emissionen. Langfristig führt das Überangebot an THG-Quote aus Ladestrom dazu, dass sie wertlos wird. Und so hat das System am Ende nur einen Gewinner: die Mineralölkonzerne durch den damit steigenden Absatz von Diesel und Benzin.

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