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Entscheidung zum Klimaschutzgesetz: Rote Karte für die Klimapolitik der Bundesregierung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der zögerlichen Klimapolitik der Bundesregierung die rote Karte gezeigt. In seinem richtungsweisenden Beschluss vom 24.03.2021 stellte es insbesondere fest, dass entscheidende Antworten auf die Frage, wie wir unsere CO2-Emmissionen mindern müssen, nicht auf die Jahre nach 2030 verschoben werden dürfen. Das erst im Dezember 2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz (KSG) gebe in diesem Punkt keinen ausreichenden Fahrplan vor und sei deshalb in Teilen verfassungswidrig.  

Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen, kündigt die Bundesregierung an. Noch innerhalb dieser Legislaturperiode solle nachgebessert werden. Man ist sich einig: der Beschluss der Karlsruher Richter*Innen gibt ein klares Signal, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen. Was genau bedeutet der Beschluss des höchsten deutschen Gerichts? Die Beschwerdeführer*Innen, wie etwa Felix Ekardt und die Anwältin Franziska Heß, die für den BUND eine der Verfassungsbeschwerden vertreten haben, sehen den Beschluss als Durchbruch.  

KSG nicht in Gänze verfassungswidrig

Konkreter Fahrplan auf Kollisionskurs

Wo geht es hin?