Title Image

Geplante Versteigerung von Stromquote hebelt den Quotenmarkt aus und schadet der E-Mobilität

Im neuen Bundesimmissionsschutzgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, ein Versteigerungssystem zu implementieren, das übrig gebliebene Quotenkontingente aus elektrischem Ladestrom per Auktion an Mineralölkonzerne verteilt. Das mindert den Wert der Stromquote und behindert die Elektromobilität.

Jüngst hat der Deutsche Bundestag die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor beschlossen. Die THG-Quote ist mit das wichtigste politische Instrument der Verkehrswende. Neben der Erhöhung der THG-Quote bereits ab 2022 hat die Gesetzgebung ihrem Werkzeugkasten ein neues Tool hinzugefügt. So enthält das im Mai novellierte Bundesimmissionsschutzgesetz, das die THG-Quote regelt, eine Ermächtigung der Bundesregierung, ein Versteigerungsverfahren für übrig gebliebene Minderungsmengen aus Strom durchzuführen: An quotenverpflichtete Mineralölkonzerne versteigert werden sollen Strommengen, die durch die Elektromobilität „verladen“, aber nicht als Quote angerechnet wurden. Für verpflichtete Unternehmen besteht ein großer Anreiz, auf diese Restmengen zuzugreifen, um ihrer THG-Minderungsobliegenheit auf einfachem Wege nachzukommen. Sollten sie im Laufe eines Referenzjahres nicht genug THG-Emissionen gemindert haben, können Sie sich durch die Ersteigerung von Restmengen den Zukauf von Minderungszertifikaten von Dritten sparen – und genau darin liegt das Problem.  

Diese Erleichterung führt dazu, dass die Stromquote an Wert verliert und dass das Ziel der THG-Minderung, der Förderung alternativer Antriebe und des Quotenhandels ausgehebelt wird: Quotenverpflichtete Mineralölkonzerne haben die einfache Möglichkeit, auf Basis der vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlichten Zulassungszahlen die zu ersteigernde Menge an Quote zu kalkulieren. Somit sinkt der Anreiz, Quote kleinteilig und kostspielig über Dritte wie Ladesäulenbetreibende oder Händler einzukaufen oder gar selbst erneuerbare Kraftstoffe einzusetzen. Das schadet somit den Erneuerbaren, dessen Einsatz weniger gefordert wird, und der Elektromobilität, der die zum Ausbau der Ladeinfrastruktur dringend nötigen Erlöse aus dem Quotenmarkt vorenthalten bleiben.

Klar ist bereits jetzt: Wieviel das neue System tatsächlich zum Klimaschutz beiträgt, wird vor allem daran gemessen werden müssen, was mit den Geldern geschieht, die durch die Versteigerungen erlöst werden. Sofern diese nicht in weitere Klimamaßnahmen reinvestiert werden, wird aus einer gut gemeinten Idee das, was sich gerade der Verkehrssektor nicht weiter leisten kann: Ein Bremsklotz für die Verkehrswende.