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Stilllegungsnachweise im EEG 2021: Ein Konstruktionsfehler und seine Folgen

Die Biogasbranche zog bereits eine gemischte Bilanz für das EEG 2021. Das Reparaturgesetz, das noch im Mai im Bundestag beschlossen werden soll, enthält nach wie vor eine Fehlkonstruktion rund um die sog. Stilllegungsnachweise. Sie sind für die Biomethanbranche jedoch von zentraler Bedeutung – sichern sie doch einem ganzen Industriezweig ihre Planungssicherheit und Rentabilität auch für die kommenden Jahre.

Der Konstruktionsfehler und seine fatalen Folgen

Weitere Notwendigkeit der Stilllegungsnachweise

Hintergrund: Was bedeuten die Stilllegungsnachweise?

Mit Inkrafttreten des EEG 2014 wurde der Gasaufbereitungsbonus und die Boni für Einsatzstoffklassen bei der Verstromung von Biomethan in Blockheizkraftwerken (BHKW) gestrichen, was den Einsatz von Biomethan im BHKW für Betreiber unwirtschaftlich machte. In der Folge kamen der Neubau und die Inbetriebnahme von Biomethan-BHKW nahezu vollständig zum Erliegen. Dies stellte Biomethanerzeugungsanlagen, die sich im Betrieb befanden oder gerade im Bau waren, vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Es waren bereits erhebliche Investitionen in Bau und Anlagentechnik getätigt worden, die nun aufgrund fehlender Abnehmer:innen und sinkendem Abnahmepotential nicht refinanziert werden konnten.

Aus diesem Grund hatte man zum Schutz dieser Biomethanerzeugungsanlagen eine Übergangsvorschrift in aufgenommen, die für alle vor 2015 in Betrieb gegangenen Biomethanerzeugungsanlagen ein konstantes Absatzpotential bis 2034 sicherstellen sollte. Um gleichzeitig jedoch die im EEG geförderte Leistung nicht zu erhöhen, wurde das Konzept der Stilllegungsnachweise erdacht. Nur falls ein Biomethan-BHKW, dass vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen war, stillgelegt wurde, konnte im Gegenzug ein Erdgas-BHKW gleicher Leistung und Inbetriebnahme vor August 2014 auf Biomethan umgestellt werden. Das nun umgestellte BHKW erhielt dann eine Förderung über das EEG ab seinem Erstinbetriebnahmedatum (mit Erdgas), folglich bis max. Ende 2034.