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Verkehrspolitik: Klimaziele schon jetzt auf der Kippe

Mit dem Umsetzungsentwurf der RED II im Verkehrssektor ist abzusehen, dass Deutschland seine Klimaziele deutlich verfehlen wird. Branchenübergreifend kritisieren Verbände die zu geringen Ambitionen für mehr Erneuerbare im Verkehr.

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Klimaschutz heute und in Zukunft: So nachhaltig ist Biomethan

Biogas und Biomethan sind wahre CO2-Reduktionschampions. Bis zu 10-13 % der weltweiten Treibhausgasemissionen können mit ihnen reduziert werden. Wie genau, zeigt ein Hintergrundpapier der European Biogas Association.

Nachhaltigkeit von Biomethan auf einen Blick:

THG-Reduktionspotenzial der Biogas- und Biomethanindustrie; Quelle: EBA

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Wasserstoffstrategie: Import von grünen Gasen muss quellenneutral sein

Deutschland hat sich den Import grüner Energie auf die Fahne geschrieben. Eigentlich geht es dabei nur um Wasserstoff. Andere erneuerbare Gase, die schneller zum Klimaschutz beitragen können, werden in der Diskussion vermisst.

Wer A sagt, muss auch B sagen. Import grüner Gase muss quellenneutral möglich sein

Von allen verfügbaren Biokraftstoffen kann mit Biomethan die mit Abstand höchste THG-Reduktion erzielt werden. Derzeit nutzen rund 100.000 Fahrzeuge in Deutschland Erdgas als Kraftstoff – würden diese komplett auf Biomethan umgestellt, könnten pro Jahr zusätzlich 1,5 Mio. Tonnen CO2eq-Emissionen eingespart werden. 100 % Biomethan an den deutschen CNG-Tankstellen wäre bis 2021 möglich – ohne Zusatzkosten für die Betreiber. Auch LNG-Tankstellen können auf verflüssigtes Biomethan umstellen und 100 % BioLNG vertanken. Der Absatz von Biomethan steigt bereits: Im Juni 2020 lag der Biomethananteil am CNG-Kraftstoff bei rund 75 %. Um das weitere Nachfragepotenzial zu decken und das THG-Minderungspotenzial auszuschöpfen, wäre kurzfristig der Import von Biomethan aus dem EU-Ausland erforderlich.

Hintergrund: Importbeschränkung von Biomethan als kraftstoff

2017 urteilte der EuGH in einem schwedischen Fall, dass der Import von Biomethan über das Gasnetz grundsätzlich erlaubt sein muss. Einige Länder änderten daraufin ihre Importpraxis. Deutschland hat den Beschluss der höchsten EU-Richter bislang noch nicht umgesetzt.

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RED-II-Umsetzung: viele Chancen, wenig Ambition in der Verkehrswende

Deutschland zögert im Ausbau erneuerbarer Energien und setzt weiterhin auf fossile Lösungen und solche, die erst langfristig Emissionen sparen. Vernachlässigt werden dabei verfügbare und bezahlbare Technologien für einen sofort wirksamen Klimaschutz.

Deutschland setzt mehr auf fossil statt erneuerbar

Biokraftstoffe können sofortigen Klimaschutz bewirken

Die Frage lautet daher: Wie können wir den Verkehr schneller und günstiger dekarbonisieren? Die Antwort heißt: Technologieoffenheit und das Setzen auf erprobte, nachhaltige Energieträger. Von den aktuell 5,6 % erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehr entfällt der Löwenanteil (31,7 TWh von 36,9 TWh) auf Biokraftstoffe. Das zeigt: Sie leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende. Und es geht noch mehr. Der als fortschrittlich (da besonders nachhaltig) eingestufte Biokraftstoff Biomethan spielte bislang nur eine untergeordnete Rolle. Das ist in den regulatorischen Rahmenbedingungen begründet. Doch aktuelle Marktentwicklungen zeigen, dass die Biomethanversorgung auch im Verkehr gesteigert werden kann: Der Anteil von Biomethan am CNG-Kraftstoff ist von ca. 30 % im Jahr 2018 auf derzeit (Stand Juni 2020) 75 % gewachsen – Tendenz weiter steigend. 100 % könnten auch 2020 noch erreicht werden: Der CNG-Gesamtmarkt liegt bei rund 1,3 TWh. Bereits jetzt sind etwa 2 TWh an zertifiziertem Biomethan vorhanden, die ohne Nutzungskonkurrenz im CNG-Markt eingesetzt werden können.

Das Motto muss heißen: Nur gemeinsam sind wir stark

Im Zuge der Umsetzung der RED II werden innerhalb des Bundesumweltministeriums statt Lösungsansätzen hypothetische Probleme erneuerbarer Energieträger diskutiert und wegen ungeprüfter, angeblicher Schwierigkeiten gedeckelt, wie aus internen Kreisen bekannt wurde. Das betrifft insbesondere bewährte Technologien wie Biokraftstoffe. Aber auch Treibhausgasminderungsquoten für Strom als Kraftstoff sollen zusätzlich limitiert werden. Keine Lösung bleibt frei von Herausforderungen – weder Strom als Direktantrieb, noch grüner Wasserstoff, noch strombasierte Kraftstoffe, noch Biokraftstoffe. Nach wie vor mit dem alten Diesel zur Arbeit zu fahren, ist jedoch die schlechteste Option von allen. Was klar ist: In der Erzeugung von fossilem Kraftstoff leistet grüner Wasserstoff keinen Klimabeitrag auf der Straße. Nachhaltige Biokraftstoffe schon: Über 90 % weniger Treibhausgase spuckt ein Biomethanauto im Vergleich zu einem Benziner aus.

Unsere Handlungsempfehlungen für die Politik:

  • technologieoffene Diskussion mit stärkerem Fokus auf kurz- und mittelfristigen Lösungen
  • Einführung einer Verpflichtung zur Vergärung von Bioabfällen und Gülle
  • Erhöhung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe
  • Begrenzung des Einsatzes von Biomasse mit hohem iLUC-Risiko in außereuropäischen Drittstaaten

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KWKG: Überförderung fossiler Energieträger zu lasten des EEG

Vom Regen in die Traufe: Anstatt auf Erneuerbare setzt die Bundesregierung mit dem KWKG 2020 weiter auf fossile Energieerzeugung und bezuschusst die Umstellung von Kohle auf Erdgas mit Millionen. Anreize für die dringend notwendige Einbindung von erneuerbaren Energien wurden nicht gesetzt. Die Bundesregierung macht damit eindeutig klar, dass sie Erdgas als längere Übergangslösung der Energiewende sieht. Diese Konterkarierung des Ziels der europäischen Klimaneutralität in 2050 ist unverständlich angesichts der längst bekannten und wissenschaftlich belegten dramatischen und existenzbedrohenden Folgen des Klimawandels.

„Clean Energy“ lautet eigentlich eines der Ziele des EU Green Deals. Umweltgefährdende Subventionen, einschließlich derer für fossile Brennstoffe, sollten vor diesem Hintergrund schrittweise heruntergefahren werden, um Investitionen in nachhaltige erneuerbare Energieinfrastrukturen zu ermöglichen. Davon unbeeindruckt setzt die Bundesregierung mit einer am 03. Juli 2020 verabschiedeten Novelle das Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) fort, einem Konkurrenzsystem zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das KWKG macht durch seine Fördermechanismen den Einsatz von fossilem Erdgas wirtschaftlicher als den von erneuerbaren Energieträgern wie Biomethan und steht damit der Energiewende im Wege. Unabhängig davon ist eine staatliche Förderung des fossilen Energieträgers Erdgas nicht erforderlich. Die erst kürzlich verabschiedete Novellierung des KWKG-Fördersystems wirft vor dem Hintergrund sich immer verschärfender EU-Klimaziele einmal mehr die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Existenzberechtigung des Gesetzes auf.

Unnötige Förderung fossiler Energieträger zu lasten Erneuerbarer Energien

Staatliche Fördersysteme sind darauf ausgelegt, wichtige Investitionsanreize zu schaffen, die der Markt nicht alleine bewirken kann. Entsprechende Investitionsanreize wurden durch die Einführung des KWKG für KWK-Anlagen erzeugt, die seit jeher als besonders effizient und umweltfreundlich gelten – vor allem im Vergleich zu konventionellen Anlagen für die reine Stromerzeugung, in denen die anfallende Wärme ungenutzt bleibt.

Der Haken am KWKG: Hauptprofiteur dieses Fördersystems ist der fossile Brennstoff Erdgas. Die Einbindung von erneuerbaren Energien in den Betrieb einer vom KWKG geförderten KWK-Anlage ist zwar zulässig, bietet allerdings keinen Ausgleich für die höheren Brennstoffkosten gegenüber der mit Erdgas betriebenen KWK-Anlagen. Damit macht es den Einsatz von Biomethan als grüne Alternative weniger attraktiv. Darüber hinaus enthält das KWKG 2020 ebenso wie seine Vorgängerversionen diverse zusätzliche Vergütungsbestandteile, die es in der Förderung erneuerbarer Energien im EEG so nicht gibt. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Boni wie zum Beispiel der Kohleausstiegs- oder Südbonus oder eine nicht geregelte Degression der Fördersätze, anders als im EEG.

Während die Förderung der Energiebereitstellung durch fossile Brennstoffe in ihren Anfängen sicher eine Existenzberechtigung vorweisen konnte, sinken seit Jahren die Erdgaspreise beständig – bei gleichzeitig steigenden Strompreisen. Erdgas ist ein etablierter Energieträger, der im Sinne der oben angeführten Investitionsanreize zur Marktreife keiner weiteren Förderung bedarf. Hinzu kommt, dass mit dem Ausstieg aus der Kohle- und Atomverstromung die Wettbewerbsfähigkeit der Stromerzeugung durch Erdgas in der KWK deutlich steigen wird.

Erneuerbare Energien stehen bekanntlich in Konkurrenz mit den fossilen, können aber in der Wirtschaftlichkeit ohne entsprechende Bezuschussungen derzeit noch nicht mithalten. Mit dem KWKG wurde nun ein Gesetz novelliert, das diesen Effekt weiter verstärkt. Es führt allein dazu, dass es wirtschaftlich vorteilhafter ist, KWK-Anlagen mit Erdgas als mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Das verlängert die Nutzung fossiler statt erneuerbarer Brennstoffe – mit katastrophalen Auswirkungen für das Klima. Dabei stehen erneuerbare Energieträger wie Biomethan bereit, die bereits heute statt Erdgas genutzt werden können.

„Deutschland hat sich verpflichtet, die Produktionskosten jährlich zu überwachen, um zu prüfen, ob die automatische Anpassung angemessen ist und nicht zu einer Überkompensation führt.“

Dass ein solcher Änderungsmechanismus, der auf die Veränderungen der Marktlage reagieren könnte, im KWKG nicht vorgesehen ist, ist also auch aus europarechtlicher Sicht problematisch.

Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Beihilferegelungen und dem ziel der Klimaneutralität 2050

Staatliche Beihilfen sind nach den Vorgaben der Europäischen Kommission nur dann angemessen, wenn durch diese ein betriebswirtschaftlicher Ausgleich der Investitionen erfolgen soll, der ohne staatliches Eingreifen am Markt nicht möglich wäre.  Wie bereits dargestellt sind aufgrund der Preisentwicklung und durch den Atom- und Kohleausstieg staatliche Fördermaßnahmen für erdgasbetriebene KWK-Anlagen nicht mehr erforderlich. Das Ziel der staatlichen Förderung fossiler Energieträger ist damit nicht nur bereits erreicht, sondern auch aus europarechtlicher Sicht längst überschritten und resultiert in einer Überförderung.

Währenddessen wird in Deutschland die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung unter Zuhilfenahme fossiler Energieträger wie Erdgas weiter ausgebaut, anstatt den Einsatz von erneuerbaren Alternativen wie Biomethan voranzutreiben – zu Lasten erneuerbarer Energieträger, zu Lasten des Klimas und zu Lasten unseres Lebensraumes.

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Klimaneutralität 2050: Integrierte Energiewende als Schlüssel zur Dekarbonisierung

Eine aktuelle Studie zeigt: Biomethan ist einer der wichtigsten Energieträger, um eine integrierte Energiewende voranzubringen und die EU-Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Eine erhöhte Nutzung des grünen Gases sichert eine zuverlässige Energieversorgung und kann bis 2050 jährlich 200 Mrd. € einsparen.

Aktuelle EU-Maßnahmen unzureichend für Klimaneutralität 2050

Szenarien für die Dekarbonisierung Erneuerbarer Gase

2019 veröffentlichte das Gas-for-Climate-Konsortium eine Studie, die ein Szenario optimaler Gasnutzung („optimised gas scenario“) skizziert. Unter diesen Annahmen kann der nachhaltige Einsatz von Biomethan und Wasserstoff zu deutlich günstigeren Preisen von heute 20 TWh auf insgesamt 2.900 TWh (Nettoheizwert) erhöht werden. Die nun im April 2020 veröffentlichte Zusatzstudie analysiert drei Dekarbonisierungspfade auf der Nutzungsseite (Gebäude, Industrie, Verkehr, Stromerzeugung). Diese setzen auf den nachhaltigen Ausbau der Biomethan- und Wasserstoffproduktion. Insbesondere der Pfad beschleunigter Dekarbonisierung zeigt, wie mit grünen Gasen viel erreicht werden kann­.

Die Pfade:

PFAD 1: AKTUELLE EU-KLIMA- UND ENERGIEPOLITIK ERMÖGLICHT NUR BEGRENZTEN AUSBAU ERNEUERBARER GASE

In diesem Szenario untersucht die Studie die Auswirkungen der bestehenden EU-Klima- und Energiepolitik und kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine kosteneffiziente und rechtzeitige Dekarbonisierung zu bewirken. Erneuerbare Gase spielen nur eine untergeordnete Rolle.

PFAD 2: BESCHLEUNIGTE DEKARBONISIERUNG DURCH ERNEUERBARE, DEKARBONISIERTE GASE

Angebot und Nachfrage nach Biomethan, grünem Strom und Wasserstoff werden durch Investitionen und Innovationen dank veränderter Rahmenbedingungen mit langfristiger Sicherheit vorangetrieben. Der EU Green Deal und die anstehende Gasmarktreform bieten mit den richtigen Anreizsystemen die Plattform, die ungenutzten Potenziale zu aktivieren. Auf diese Weise kann die Produktion von Biomethan und Wasserstoff massiv gesteigert – und damit schrittweise bis 2050 eine hundertprozentige Gasversorgung durch erneuerbare und dekarbonisierte Gase erreicht werden. Die Nutzung der Gasinfrastruktur wird zudem deutlich diversifiziert – stufenweise hin zu einem Methan- und dezidierten Wasserstoffnetz.

PFAD 3: GLOBALE KLIMAANSTRENGUNGEN: GROßE VORTEILE DURCH WELTWEITE BETEILIGUNG

Innerhalb dieses optimistischen Szenarios geht die Studie davon aus, dass die Welt dem Beispiel Europas folgt und ihre THG-Emissionen entsprechend des Pariser Übereinkommens reduziert. Das führe natürlich zu einer noch beschleunigteren Dekarbonisierung weltweit. Dabei sinken gleichzeitig die Kosten durch geringere Technologieinvestitionen und -innovationen.

Biomethan: Chancen & großes Potenzial bei der Dekarbonisierung

Bisher spielen Biomethan und Wasserstoff in der Gasinfrastruktur immer noch eine untergeordnete Rolle. Wasserstoff, insbesondere grüner, steckt noch in den Kinderschuhen. Und auch bei Biomethan geht noch mehr, wie die Studie zeigt:

Potenzialentfaltung: wie kann die Biomethanproduktion nachhaltig gesteigert werden?

Schon bis 2030 ist es möglich, die Erzeugung auf 370 TWh pro Jahr zu erhöhen. Dies kann erreicht werden durch:

Energiesystemintegration zur Erreichung der Klimaziele

Die Studie empfiehlt sektorübergreifende politische Maßnahmen zur Aufnahme in den Europäischen Green Deal. Die Umsetzung der folgenden Punkte ermöglicht beschleunigte Emissionsreduktionen durch einen vermehrten Einsatz von Biomethan, sichert nachhaltig Arbeitsplätze in der EU und bringt ökonomische Vorteile mit sich:

Deutlich wurde in der Studie also, dass es weder nachhaltig noch ausreichend ist, eine erfolgreiche Energiewende auf einen einzelnen Energieträger zu stützen. Vielmehr sind die Nutzung verschiedener Energieträger und deren Verknüpfung notwendig. Biomethan ist mit der bestehenden Gasinfrastruktur, bewährter Technologie und hohem Produktionspotenzial in einem integrierten Energiesystem ein wichtiger Baustein, um Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

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KLIMAWANDEL NUR DURCH NEGATIVEMISSIONEN AUFHALTBAR

Um die 1,5 Grad und das Ziel der Netto Null einzuhalten, sind negative Emissionen nötig – es muss der Atmosphäre CO2 entnommen werden. Nur so ist der Klimawandel aufzuhalten.

Negativemissionen beschreiben diejenigen Emissionen, die aus der Luft zurückgeholt werden – und das möglichst dauerhaft, um die Erderwärmung einzudämmen. Dazu gibt es mehrere Herangehensweisen, die mit biologischen, chemischen und physikalischen Verfahren arbeiten. Zu den bekanntesten zählen: (Wieder-) Aufforstung, Direct Air Capture (DAC, ein Luftfilterverfahren) und, eine der wirksamsten Methoden, BECCS – Bioenergy Carbon Capture and Storage, CO2-Abscheidung und -Speicherung zum Beispiel in Verbindung mit der Produktion von Biomethan.

BECCS: EFFEKTIVE METHODE BEREITS TEIL DER BIOMETHANERZEUGUNG

ZUSÄTZLICHE EMMISSIONSVERMEIDUNG DURCH EINSATZ VON GÜLLE IN DER BIOMETHANPRODUKTION

Eine besondere Stellung nimmt der Einsatz von Gülle in der Biogasanlage ein. Wenn diese in Form von Dünger frei auf dem Feld ausliegt, setzt sie große Mengen Methan frei, die 23 mal klimaschädlicher sind als CO2. Durch die Vergärung von Gülle in der Biogasanlage wird dieses Methan gar nicht erst frei emittiert, sondern in Form von Biomethan als Energieträger genutzt – und durch die Verbrennung beim Verbrauch quasi unschädlich gemacht.

Natürliche Senken, Ozeandüngung, Biokohle und Luftfilter zur Dekarbonisierung

Technologien für Negativemissionen: Teils beträchtliche Unterschiede in Potenzial, Aufwand, Kosten und deren Umwelteinflüssen; Quelle: BDEW / Climeworks

BECCS als Teil einer klimafreundlichen Gesamtstrategie

Bildquelle: Miguel A. Amutio / unsplash.com

BIOMETHAN IN DER DEKARBONISIERUNG DES EUROPÄISCHEN ENERGIESEKTORS

Mit Biomethan bereits verfügbare Technologien nutzen

Gemeinsam sind wir stark. Klares Bekenntnis zu erneuerbaren Gasen unter Technologie- und Quellenneutralität

Biomethan: Brücke zwischen Sektoren, die Arbeitsplätze schafft

Biomethan + CCS ermöglicht 150 Mio. t Negativemissionen

Horizontale Grundprinzipien

Level Playing Field: Technologie- & Quellenneutralität als übergeordnetes strategisches Ziel definieren

Gleichbehandlung erneuerbarer Energieträger

Handlungsempfehlungen für die Decarbonisation Policy

KURZFRISTIGE MAßNAHMEN

1. Rechtliche und administrative Hindernisse für alle erneuerbaren Gase abbauen

Im Sinne eines Level Playing Fields ist es zwingend erforderlich, die Hürden des grenzüberschreitenden Handels abzuschaffen. So bestehen in der deutschen Zollpraxis – trotz eines EuGH-Urteils aus 2017 – beispielsweise Importbeschränkungen, die nicht nur die aktuellen Biomethanflüsse, sondern auch die zukünftigen PtG- und Wasserstoffflüsse gefährden. Auch die Importbeschränkungen in den Niederlanden und Italien müssen wegfallen.

MITTELFRISTIGE MAßNAHMEN

2. Verpflichtende Fermentation für Bioabfälle und Gülle

In der Abfallbehandlung muss Fermentation vor der Verbrennung stehen. Darüber hinaus muss die Fermentation von Gülle als zwingend erforderlich eingeführt werden. Nur mit einer Vergärungspflicht für Gülle und Bioabfall lassen sich die technischen Potenziale wirtschaftlich günstig und zeitnah heben.

LANGFRISTIGE MAßNAHMEN

1. Gasinfrastruktur zukunftsfähig machen und auf erneuerbare Gase anpassen

Ein zukunftsfähiges Gasnetz muss dabei zum einen offen für die Einspeisung aller Gase, vor allem aber optimiert für die Einspeisung erneuerbarer Gase sein – und zwar entsprechend der oben angeführten Grundprinzipien der Technologie- und Quellenneutralität. Fossiles Erdgas enthält Ethan, Butan und Propan und hat damit einen hohen Brennwert. Das reduziert die Möglichkeit, synthetische Gase, Biomethan und Wasserstoff beizumischen. Das muss geändert und der Gasstandard neu definiert werden. All die folgenden Optionen sind technisch umsetzbar und sollten bei Investitionsplanungen gleichermaßen berücksichtigt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden.

Option 1: Umstellung des Gasnetzes auf einen neuen Erdgas-Biomethan-PtG-Wasserstoff-Mix

Niedrigere Brennwerte ermöglichen die Beimischung mehrerer erneuerbarer Optionen. Ein Wert von rund 10 kWh wäre ein sinnvoller Start, um Biogas, Wasserstoff oder Biomethan zu geringeren Kosten beizumischen. Das wäre ein erster Schritt in Richtung eines Netzes für ausschließlich erneuerbare Gase.

Option 2: Etablierung von gänzlich neuen Netzen

Bei der Überlegung eines gänzlich neuen Wasserstoffnetzes muss europäisch gedacht werden. Insbesondere mit Blick auf Grenzübertritte sind europäische Lösungen und Anordnungen durch die EU-Kommission gefragt. Ein neues Gasnetz zu errichten ist jedoch mit hohen Kosten verbunden.

Option 3: Gänzliche Umwidmung des Netzes auf erneuerbare Gase

Perspektivisch muss eine gänzliche Umwidmung (z.B. für den Transport von Wasserstoff, Biogas oder CO2) geprüft werden, wenn bestimmte Teile der bestehenden Gasinfrastruktur nicht länger für den Transport von Erdgas benötigt werden. Dazu müssen die entsprechenden Absatzmärkte gefördert und erhalten werden.

Option 4: Anpassung des Erdgasnetzes auf Methan

Bei einer solchen Umwidmung steht der Energieträger Methan unabhängig von der Erzeugungsart im Vordergrund. Dies würde einen Erdgas-Biomethan-PtG-Mix fördern. Erste solcher Projekte gibt es zum Beispiel bereits in Bayern.

Option 5: Regionale Lösungen: Ausbau von regionalen Inselnetzen für Biogas oder direkte Einspeisung von Biogas ins Gasnetz

Vereinzelt gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg regionale Biogasnetze, die von der Erdgasstruktur entkoppelt sind. Hier können aus ländlichen Regionen Biogas zu Kraftwerken in der Stadt transportiert werden. Diese Lösung ist sehr kosteneffektiv, da auf die Aufbereitung des Biogas verzichtet werden kann.

2. Europaweit einheitliche CO2-Preisregelungen einführen

In einigen europäischen Ländern wurde der CO2-Preis bereits eingeführt oder steht kurz davor. Das bietet Chancen für erneuerbare Gase, sich zu etablieren. Dabei ist es jedoch zwingend notwendig, eine europäische Lösung für eine CO2-Bepreisung zu schaffen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren.

3. Bei CCS-Lösungen Vorrang für der Atmosphäre entzogenes CO2 gewähren

CCS wird aktuell hauptsächlich in Verbindung mit fossilen Energieträgern gedacht. Das hält fossile Kraftwerke unnötig länger am Leben. Dabei ist CCS in Verbindung mit Bioenergie (BECCS) oder mit direktem CO2-Entzug aus der Atmophäre (Direct Air Capture, DAC) ein viel effektiveres Mittel zur Dekarbonisierung, da damit Negativemissionen erzeugt werden können, also aktiv CO2 der Atmosphäre gezogen werden kann. Beim Inbetrachtziehen von CCS-Lösungen müssen BECCS und DAC stets Vorrang vor CCS für fossiles CO2 haben.

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BIOMETHAN 2050+: NACHHALTIG CO2 AUS DER ATMOSPHÄRE ZIEHEN

KLIMAWANDEL NUR MIT NEGATIVEMISSIONEN AUFHALTBAR

BIOMETHAN + CCS = 150 MIO. TONNEN CO2 PRO JAHR AUS DER ATMOSPHÄRE ZIEHEN

IN EINER DEKARBONISIERTEN WELT IST BIOMETHAN 2050 GLEICH BIOMETHAN 2200

NOTWENDIGE SCHRITTE

KURZFRISTIG

  • RED II zügig umsetzen
  • Wege bereiten für wachsende EU-Biomethanproduktion
  • Keine Importbeschränkungen von Biomethan
  • Ein europäisches Register zur einheitlichen Nachweisführung
  • Höhere Quoten und Mandate

MITTELFRISTIG

  • Einführung eines ganzheitlichen CO2-Preises, der fossiles CO2 sanktioniert & Biomethan und andere grüne Gase fördert
  • Vergärungspflicht für Gülle & Bioabfall einführen
  • Gasnetz auf Biomethan & Wasserstoff anpassen

LANGFRISTIG

  • CCS-Wirtschaft etablieren, die Negativemissionen statt Emissionsreduzierung fokussiert
  • 100 % Erneuerbare in Strommix schnell umsetzen
  • Doppelte Fruchtfolge + ausschließlich nachhaltige Landwirtschaft

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Kohleausstieg: Entwurf bremst EE-Ausbau & Erreichung der Klimaziele

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen. Die vorliegende Version enhält auch Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Vorgesehen sind unter anderem Boni für erneuerbare Wärme. Regenerative Brennstoffe werden jedoch nicht mit eingebunden. Das bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Erreichung der Klimaziele.

Auch Landwärme hat sich an der Anhörung beteiligt. Das Biomethanunternehmen übt Kritik an den vorgesehenen Fördermechanismen und die Ungleichbehandlung von fossilen und erneuerbaren Energieträgern. Die Entscheidung, ausschließlich Erdgas für die KWK staatlich zu fördern, trifft auf Unverständnis. Mit dem Kohle- und Atomausstieg wird die Wettbewerbsfähigkeit der Stromerzeugung durch Erdgas in der KWK deutlich steigen. Damit werden keine staatlichen Förderungen notwendig sein.

Hinzu kommen europarechtlich bedenkliche, lange Förderzeiträume ohne Anpassungsmechanismen in Abbildung veränderter Marktlagen. In Summe wird erdgasbasierte KWK damit, insbesondere im Vergleich zu erneuerbaren Brennstoffen, überfördert. Darüber hinaus übersteigen die Fördersätze aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in einigen Leistungsklassen – und das mit einer möglichen Laufzeit bis 2060 ohne jegliche klimaschützende Anforderungen. Damit wird nicht zuletzt das Fördersystem des EEG unterwandert.

Diese weitere Förderung von Stromerzeugung auf Basis fossiler Energieträger wie Erdgas läuft der in der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Dekarbonisierung entgegen. Sinnvoller wäre es, die vorgesehenen Investitionen für fossile Stromerzeugung in nachhaltige erneuerbare Energieinfrastrukturen anzulegen und damit der Erreichung der Klimaziele näher zu kommen.

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KRAFTSTOFFE DER ZUKUNFT: BIOMETHAN IM VERGLEICH

Eine neue Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI zeigt: Im Vergleich zu anderen Kraftstoffen hat Biomethan die beste CO2-Bilanz und ist eine günstige Option für klimafreundliche Mobilität.

Die Studie analysiert sowohl die Ökobilanz als auch die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Elektro- und Gasfahrzeugen (auf Basis von Erdgas, synthetischem Methan und Biomethan) im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen.

MIT BIOMETHAN SOGAR NEGATIVEMISSIONEN MÖGLICH

Biomethan aus Gülle, Stroh und Bioabfällen schneidet mit Blick auf die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) am besten ab. Und das nicht nur gegenüber konventionellen, sondern auch alternativen Kraftstoffen und Antrieben. Im Unterschied zu einem Mittelklasse-Diesel-PKW betragen die Einsparungen eines im Jahr 2019 gekauften Fahrzeuges ganze 60 %. Selbst Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen weist im Vergleich eine sehr gute THG-Bilanz auf. Mit dem Einsatz von Gülle können sogar Negativemissionen erzielt, also Emissionen aktiv vermieden werden. Denn: In Gülle ist in hohem Maße Methan enthalten, das 25mal klimaschädlicher ist als CO2. Anstatt es in Form von Dünger auf dem Feld frei emittieren zu lassen, wird es durch die Vergärung in der Biogasanlage und der Aufbereitung zu Biomethan zum Energieträger.

Für batterieelektrische Fahrzeuge im heutigen deutschen Strommix fielen im Vergleich sehr hohe CO2-Werte an. Nur 100 % erneuerbarer Strom kann als Antrieb vergleichbare Mengen an Treibhausgasen einsparen wie Biomethan. Derzeit liegt der Strommix in Deutschland jedoch noch bei unter 50 %. Hinzu kommen die hohen Emissionen in der Fahrzeug- und Batterieproduktion.

Bei Einbezug Aller Posten: Biomethan Deutlich kostengünstiger

In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt Biomethan unter den berücksichtigten Faktoren zunächst im Mittelfeld. Aber: Betrachtet wurden ausschließlich Kosten der Anschaffung und Nutzung. Steuern, Abgaben und Subventionen wie z.B. Kaufprämien für Elektrofahrzeuge oder Vergütungen aus der THG-Quote blieben unberücksichtigt. Das führt zu einem verzerrten Bild der tatsächlichen Kostenstruktur.

In der Summe macht die Studie zunächst deutlich, dass ein CNG-PKW am günstigsten ist. Die etwas höheren Anschaffungs- und Versicherungskosten werden durch die geringeren Kraftstoffkosten kompensiert. Demgegenüber wies der Biomethan-PKW aufgrund des fast dreifach so teuer angenommenen Kraftstoffpreises zwar etwa 10 % höhere Kosten auf. Unter Einbezug der Erlöse aus der THG-Quote zieht Biomethan kostentechnisch jedoch nicht nur mit Erdgas gleich, sondern ist auch weiterhin günstiger als der Elektroantrieb – trotz der Kaufprämie für E-Fahrzeuge in Höhe von 6.000 €.

POTENZIALE ERKENNEN UND NUTZEN

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AN DER GRENZE ABGEWIESEN: ZOLL LEHNT KRAFTSTOFFBIOMETHAN AUS EU-AUSLAND AB

Der Bereich Biokraftstoffquote des Hauptzollamts (HZA) lehnte Anfang des Monats Biomethan für den Einsatz im deutschen Kraftstoffsektor aus dem europäischen Ausland ab. Als Kraftstoff sollte es hierzulande die Dekarbonisierung des Verkehrs unterstützen. Mit der Ablehnung verstößt das HZA gegen europäische Rechtssprechung.

Im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium, das die Biokraftstoffquotenstelle beaufsichtigt, signalisierte man im Nachgang zur Ablehnung in Gesprächen grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben, Biomethan als Kraftstoff voranzutreiben. Dennoch kommt es beim Import von Biomethan im Vergleich mit anderen Biokraftstoffen wie Biodiesel zu einer benachteiligten Rolle beim Import. Der Importanteil anderer Biokraftstoffe in Deutschland hat sich in Summe von 58,1 % im Jahr 2015 auf 68,7 % im Jahr 2016 und 75,1 % im Jahr 2017 erhöht. Der Import von Biomethan sollte vor diesem Hintergrund nachziehen.

Landwärme hat nun Einspruch gegen den Bescheid des HZA eingelegt.

HINTERGRUND: IMPORTBESCHRÄNKUNG VON BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Im Juli 2017 kam jedoch Hoffnung auf: Der EuGH urteilte in einem schwedischen Fall, dass der Import von Biomethan über das Gasnetz grundsätzlich erlaubt sein muss. Einige Länder änderten daraufin ihre Importpraxis. Deutschland hat den Beschluss der höchsten EU-Richter bislang noch nicht umgesetzt.

BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das grüne Gas Biomethan ist chemisch identisch zu Erdgas – die Herkunft macht den Unterschied. Im Gegensatz zu fossilem Erdgas, durch dessen Förderung große Mengen CO2 aus den tieferliegenden Erdschichten freiwerden, wird bei Biomethan nur Energie genutzt, die ohnehin schon vorhanden ist: Biomethan entsteht durch die Vergärung von organischen Rest- und Abfallstoffen aus der Landwirtschaft oder der Biotonne in der Biogasanlage. Im zweiten Schritt wird das Gas gereinigt und somit auf die gleiche Beschaffenheit wie Erdgas aufbereitet. Damit können Erdgasautos ohne technische Änderungen problemlos auch Biomethan tanken. Mit Biomethan unterstützen Autofahrende zum einen Kreislaufwirtschaft, denn wir nutzen nur Energie, die in den Bioabfällen und Reststoffen schlummert. Damit wird kein weiteres klimaschädliches CO2 freigesetzt. Zum anderen entlastet es die Umwelt um Rußpartikel und Feinstaub. Die sind bei Biomethanautos nämlich unbedeutend gering. Außerdem stoßen Autos mit Biomethan im Tank 90 % weniger CO2 aus als ein Benziner.

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THG-QUOTE: WIRKLICH ERDÖL STATT BIOKRAFTSTOFF?

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) verabschiedet. Damit ist es der Mineralölindustrie nun möglich, ihre Quotenverpflichtungen im Verkehrssektor anstatt mit erneuerbaren Energien durch Emissionsminderungen bei der Erdölförderung zu erfüllen. 

Im März vergangenen Jahres veröffentlichte das Umweltministerium seinen Referentenentwurf zur UERV. Landwärme und Verbände wir auch der Biogasrat nahmen dazu Stellung. Nun erließ die Bundesregierung den Entwurf nahezu unverändert. Lediglich die Höhe der UER-Quote wurde etwas nach unten korrigiert: von 1,75 Prozent auf 1,2 Prozent. Mit der UERV können nun Emissionseinsparungen bei der Förderung von fossilem Erdöl an die nationalen Klimaziele des Verkehrs angerechnet werden – anstelle von erneuerbaren Energien. Anders als durch Biokraftstoffe bringt diese neue Anrechenbarkeit keinen effektiven ökologischen Mehrwert auf deutschen Straßen mit sich, denn die Erdöförderung findet zum größten Teil außerhalb von Europa statt. Zudem steht die UERV im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen und den europäischen wie deutschen Zielen zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Sinnvoller wäre es, die Upstream-Emissionsminderungen als eine zusätzliche Maßnahme handzuhaben, die jedoch nicht auf die THG-Quote gutgeschrieben werden kann. Stattdessen sollte der Einsatz von Biokraftstoffen mit niedrigen Treibhausemissionen wie Biomethan gefördert werden. Damit kann langfristig und nachhaltig die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs vorangetrieben werden.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Um diese zu erreichen, sollen anteilig erneuerbare Energien wie Biokraftstoffe eingesetzt werden.

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

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LICHTBLICK: EUGH URTEILT ZU GRENZÜBERSCHREITENDEM HANDEL

Am Beispiel von Schweden entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg: Grundsätzlich muss der Handel von Biomethan durch das Gasnetz auch über Ländergrenzen hinweg erlaubt sein. Bislang war auch in Deutschland der Import von Biomethan für den Einsatz als Kraftstoff über das Gasnetz nicht möglich. Mit seinem Beschluss fiel der EuGH nun eine wegweisende Entscheidung und macht Hoffnung für die Energiewende in der EU.

WORUM GING ES IN SCHWEDEN?

Die schwedische Energieagentur wies E.ON Biofor Sverige im Jahr 2013 an, Änderungen an seinem System zur Überprüfung der Nachhaltigkeit des Biomethans vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Massenbilanz „innerhalb eines eindeutig abgegrenzten Bereichs […] ausgeglichen“ werde. Diese Änderung hätte für E.ON zur Folge gehabt, dass das in Deutschland hergestellte und über das deutsche und dänische Gasnetz nach Schweden transportierte Gas nicht in das schwedische Massenbilanzsystem hätte aufgenommen werden und das Gas damit in Schweden nicht hätte eingesetzt werden können. Denn: Aus Sicht der Energieagentur wären diese beiden Gasnetze kein solcher „eindeutig abgegrenzter Bereich“.

EUGH: GRENZÜBERSCHREITENDER HANDEL VON BIOMETHAN MUSS MÖGLICH SEIN

Die obersten EU-Richter kamen nun zu dem Ergebnis, dass, soweit ein EU-Mitgliedstaat ein Massenbilanzsystem eingeführt hat, dieser auch Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, wenn diese nach einem System massenbilanziert worden sind. 

In seinem Urteilsspruch stellte der EuGH zudem fest, dass das ausländische Biomethan nicht zu akzeptieren ein Handelshindernis darstellt. Damit verstößt es gegen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU.

Am Ende steht nun also: Der grenzüberschreitende Handel von Biomethan muss möglich sein, sofern die Regeln der Massenbilanzierung eingehalten werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein staatliches oder freiwilliges System handelt, solange es die Kriterien der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) erfüllt. Ein solches freiwilliges System ist unter anderem das von der EU-Kommission anerkannte REDcert-EU-Zertifikat, das sich inzwischen zum Standard für die Zertifizierung für den Kraftstoffbereich etabliert hat. 

In Schweden ist nun also der Import von massenbilanzierten Biomethan aus dem EU-Ausland möglich – ein Lichtblick für Europa und einen vollintegrierten Biomethanmarkt in der EU.

HINTERGRUND: IMPORTBESCHRÄNKUNG VON BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

NOTWENDIGE SCHRITTE

  • Es bedarf keiner Anpassung der derzeitigen Gesetzgebung durch die Bundesregierung
  • Es muss lediglich die Dienstvorschrift des Hauptzollamts zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung angepasst werden, sodass zertifiziertes Biomethan, das über das Erdgasnetz nach Deutschland importiert wird, auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden kann.

BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das grüne Gas Biomethan ist chemisch identisch zu Erdgas – die Herkunft macht den Unterschied. Im Gegensatz zu fossilem Erdgas, durch dessen Förderung große Mengen CO2 aus den tieferliegenden Erdschichten freiwerden, wird bei Biomethan nur Energie genutzt, die ohnehin schon vorhanden ist: Biomethan entsteht durch die Vergärung von organischen Rest- und Abfallstoffen aus der Landwirtschaft oder der Biotonne in der Biogasanlage. Im zweiten Schritt wird das Gas gereinigt und somit auf die gleiche Beschaffenheit wie Erdgas aufbereitet. Damit können Erdgasautos ohne technische Änderungen problemlos auch Biomethan tanken. Mit Biomethan unterstützen Autofahrende zum einen Kreislaufwirtschaft, denn wir nutzen nur Energie, die in den Bioabfällen und Reststoffen schlummert. Damit wird kein weiteres klimaschädliches CO2 freigesetzt. Zum anderen entlastet es die Umwelt um Rußpartikel und Feinstaub. Die sind bei Biomethanautos nämlich unbedeutend gering. Außerdem stoßen Autos mit Biomethan im Tank 90 % weniger CO2 aus als ein Benziner.

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BESCHLOSSENE SACHE: UMWELTMINISTERIUM VERÖFFENTLICHT REFERENTENENTWURF ZU UER

In ihrer Stellungnahme kritisiert Landwärme mehrere Aspekte dieser Verordnung (UERV). Zur Verfehlung der festgelegten Erneuerbare-Energien-Ziele im Verkehrssektor erklärt das Biomethanunternehmen, dass das 6-Prozent-Ziel für EE im Verkehrssektor in 2020 durch den steigenden Einsatz von Biokraftstoffen mit niedrigen THG-Emissionswerten wie Biomethan ohne große Probleme möglich ist. Die UERV sieht nun vor, dass 1,75 Prozentpunkte der THG-Verpflichtung durch UER erreicht werden können. Dadurch kann die in den letzten 10 Jahren bereits rückläufige Entwicklung des EE-Anteils am Endenergieverbrauch im deutschen Verkehrssektor noch eine Beschleunigung erfahren. Auch Hochi erklärt: „Wir sehen auf der einen Seite den ungebremsten Anstieg der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor aufgrund des größeren Verkehrsaufkommens, diese liegen nun sogar höher als 1990. Auf der anderen Seite stehen wir vor der paradoxen Situation, dass die Mineralölindustrie weniger Biokraftstoffe einsetzen muss, um ihre Treibhausgasminderungspflichten zu erfüllen, weil die Biokraftstoffe effizienter geworden sind.“ Dabei ist eigentlich seitens der EU eine Steigerung des Anteils an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich vorgesehen: Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) legt einen Anteil von 10 % bis 2020 fest, die Neufassung der RED (RED II) sieht bis 2030 sogar 14 % vor. Damit steht die UERV auch im Widerspruch zu dem im Pariser Klimaabkommen gesetzten THG-Minderungsziel bis 2030.

Zudem kritisiert Landwärme den reinen Fokus auf vermeintlich ökonomische Aspekte. In der UERV werden hohe finanzielle Entlastungen der deutschen Wirtschaft als Begründung für den Einsatz von UER angeführt. Reine finanzielle Erleichterungen ohne reelle Maßnahmen zur Emissionsreduktion bringt die deutsche Wirtschaft jedoch kein Stück näher an die Klimaziele des Verkehrs. Im Gegenteil:  Es steht dem langfristigen Ziel der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und der Förderung emissionsarmer Kraftstoffe entgegen. 

Darüber hinaus übt Landwärme Kritik an der widersprüchlichen Haltung des BMUB zum internationalen Handel von Nachhaltigkeitszertifikaten. Während die Kontrolle der UER-Nachweise eine untergeordnete Rolle spielt, versagt das Umweltministerium staatlich kontrollierte Systeme zur Nachhaltigkeitsüberprüfung für Biokraftstoffe und ihren Import aus Sorge vor Mängeln in der Nachweisführung.

Zudem versagt die UERV eine langfristige Planbarkeit für die Biokraftstoffbranche. Unkonkrete Passus zu vorbehaltenen Änderungen der Anrechnungshöhe von UER nimmt alternativen Kraftstoffen die Planungsperspektive.

Aus diesen Gründen sollte die Anrechenbarkeit von UER wie folgt ausgestaltet sein:

  • Es sollte sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, die jedoch nicht auf die Treibhausgasquote in Höhe von 6 Prozent angerechnet werden kann.
  • Es sollte sich im Anspruch an die Nachweisführung den gängigen und etablierten Standards für nachhaltige Biomasse orientieren und
  • Die geförderten Projekte sollten bis mindestens 2030 und darüber hinaus die Treibhaugasminderung erzielen und diese sollten eindeutig Deutschland zugeordnet werden können. 

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

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