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THG-QUOTE: ANPASSUNG DES BIMSCHG ÜBER UMWELTSTATISTIKGESETZ

Im Februar war es noch ungewiss und abgeheftet unter „to be discussed“, nun ging alles doch deutlich schneller als geplant: Treibhausgasminderungen bei der Erdölförderung können in Deutschland zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrsbereich geltend gemacht werden. Der Beschluss kam ohne Vorankündigung. 

Dürfen Emissionsminderungen bei der Erdölförderung, sogenannte Upstream-Emissionsreduktionen (UER), die außerhalb von Europa erzielt wurden, auf die Einsparungsziele des Kraftstoffsektors in Deutschland angerechnet werden? Das war bereits im Februar Thema einer Kleinen Anfrage der Grünen. In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung damals noch mit, erst ab September diesen Jahres Anhörungen der Länder und Verbände zum Thema anzusetzen. Diese blieben nun aus. Über einen kurzfristigen Änderungsantrag am Entwurf zum Umweltstatistikgesetz nahm die GroKo nun ohne Debatte Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. Eine öffentliche Anhörung, wie es bei solchen Entscheidungen oft der Fall ist, ließ die Bundesregierung dabei diesmal aus. Damit ist es jetzt amtlich: UER werden als Option zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtungen des Kraftstoffsektors zugelassen.

Die Fraktion der Grünen äußerte in ihrer Kleinen Anfrage bereits Bedenken an UER als Erfüllungsoption. Zum einen stellen die Grünen den Klimabeitrag in Europa infrage, da nur ein geringer Teil des Erdöls in Europa gefördert wird. Zum anderen stellt die Fraktion die Frage nach der Berechnung und gibt zu bedenken, dass Emissionsminderungen bei der Gewinnung fossiler Kraftstoffe schwer als gleichwertig zum Einsatz von Biokraftstoffen zu sehen sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund wäre eine Anhörung der Verbände und damit eine differenzierte Diskussion der Thematik wünschenswert gewesen.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

Die Richtlinie 2015/652/EG ist bis spätestens April 2017 in nationales Recht umzusetzen. Dabei ließ die EU den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum. Zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen stand die Implementierung der UER-Richtlinie noch nicht fest und sollte unter Einbezug von Interessensvertretern noch diskutiert werden.

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

Bildquelle: Simone M. Neumann / Deutscher Bundestag

UER: DIE GRÜNEN STELLEN KLEINE ANFRAGE

In ihrer Kleinen Anfrage äußerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedenken an der Anrechnung von UER an die Treibhausgasminderungsziele der Europäischen Union. Zum einen wirft die Fraktion die Frage nach dem Klimabeitrag in der EU auf. Da Erdöl nur zu einem geringen Teil in der EU selbst gefördert wird, werden die Einsparungen durch UER zum größten Teil außerhalb der EU erbracht – und haben damit kaum Auswirkungen auf die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase innerhalb der EU.

Zum anderen stellen die Grünen die Frage nach der Berechnung. „Die Wahl der Berechnungsmethoden […] entscheidet mit über die Frage der Zukunft von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt“, heißt es in der Vorbemerkung der Fragesteller. Denn: Die Option, UER an die Treibhausgasminderung anzurechnen, reduziert gleichzeitig die Anreize zum Einsatz von Bio- und anderen alternativen Kraftstoffen anstelle fossiler Diesel-, Otto- und Flüssiggaskraftstoffe. Die Frage, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber erneuerbaren Energien gesehen wird, verneint der Bund in ihrer Antwort (Frage 8).

Die EU-Richtlinie 2015/652/EG in Deutschland umzusetzen, plane die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis März 2017. Anhörungen der Länder und Verbände seien für September diesen Jahres geplant.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %. Dazu war vorgesehen, dass anteilig Biokraftstoffe eingesetzt werden – bis jetzt.

Die Richtlinie 2015/652/EG ist bis spätestens April 2017 in nationales Recht umzusetzen. Dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum. Ob und inwiefern Deutschland UER als Option zur Anrechnung an die Klimaziele des Verkehrs in die nationale Gesetzgebung aufnimmt, ist noch offen. Genaueres über das weitere Vorgehen ist ab September 2015 zu erwarten, wenn die Anhörungen zum Thema vonstattengehen. 

WAS SIND UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN (UER)?

Bildquelle: Robert Leßmann / stock.adobe.com

GERMANY FIRST: HAUPTZOLLAMT UNTERSAGT AUSLÄNDISCHES BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das deutsche Hauptzollamt Frankfurt (Oder) veröffentlichte gestern die vorläufige Fassung ihrer Dienstvorschrift zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung (DV THG-Quote). Demnach darf in Deutschland nur Biomethan zur Erfüllung der Treibhausgasminderungspflichten im Verkehr angerechnet werden, das heimisch erzeugt wurde. Das diskriminiert ausländisches Biomethan und steht dem Grundsatz des freien Handels innerhalb der EU entgegen.

Der deutsche Kraftstoffsektor sucht nach Möglichkeiten zur Dekarbonisierung der Straßen und zur Erfüllung der Treibhausgasminderungspflichten. Biokraftstoffe wie Biomethan sind eine einfache und bewährte Lösung: Ausreichend Potenzial ist vorhanden, das helfen kann, bis zu 1,5 Mio t CO2 pro Jahr einzusparen. Da in Deutschland ein Großteil des hierzulande produzierten Biomethans zur Stromerzeugung in Blockheizkraftwerken genutzt wird, kann importiertes Biomethan aus dem europäischen Ausland helfen, die Lücke zu schließen. Denn: Zertifiziertes Biomethan ist im EU-Ausland ausreichend vorhanden. Doch dabei gibt es ein Problem: Die kürzlich veröffentliche Dienstvorschrift des Zolls zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung (DV THG-Quote). Diese Dienstvorschrift besagt, dass das Biomethan entweder in Deutschland eingespeist oder als Reinkraftstoff direkt vertankt werden muss, um an die THG-Minderungspflichten angerechnet werden zu können.

Zum einen bedeutet dieser Inlandsvorbehalt Protektionismus. Zum anderen steht es dem Prinzip des freien Handels in der EU entgegen. Darüber hinaus nimmt sich Deutschland die Chance, die Verkehrswende durch reelle Emissionsminderungen auf der Straße voranzutreiben.

INLANDSVORBEHALT: WARUM?

STUBENREIN, STAMMBAUM IST VORHANDEN.

Durch entsprechende Nachweise der Herkunftsländer darüber, dass die Mengen keine Förderung erhalten haben, kann eine Doppelförderung leicht ausgeschlossen werden. Ungarn zum Beispiel verfügt über kein Fördersystem, sodass eine Doppelförderung von vornherein kein Thema ist. Dänemark fördert Biomethan durch eine Prämie direkt bei der Einspeisung. Ein Nachweis über eine Nichtanspruchnahme wird ohnehin ausgestellt.

Eine doppelte Anrechnung an die nationalen Erneuerbare-Energien-Ziele wird ohnehin durch die statistische Anrechnung von Biomethan an die Ziele ausgeschlossen. Biomethan wird laut Bundeswirtschaftsministerium erst zum Zeitpunkt seiner energetischen Umwandlung zur Nutzung als Strom, Wärme oder Kraftstoff in der Statistik über den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch in Deutschland erfasst. Diese Vorgehensweise entspricht der EU-Richtlinie und wird auch in Ungarn und Dänemark so gehandhabt.

Aus diesem Beispiel zeigt sich, dass in einem integrierten europäischen Biomethanmarkt keine Risiken über Doppelförderung, -vermarktung oder -anrechnung bestehen. Sinnvoll wäre es im Sinne des Klimaschutzes, den Inlandsvorbehalt in der DV THG-Quote aufzuheben und in der EU gemeinsam die Dekarbonisierung des Verkehrs voranzutreiben.

HINTERGRUND

10 % des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen erreicht. Zudem legt die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie fest, dass die Treibhausgasemissionen aus Kraftstoffen bis 2020 um mindestens 6 % sinken sollen.

Bereits 2012 ebnete die EU mit der Entscheidung, REDcert als europaweites Zertifizierungssystem für nachhaltige Biomasse anzuerkennen, den Weg in Richtung eines einheitlichen europäischen Marktes für Biokraftstoffe. Seit 2013 besteht in einem schwedischen Fall ein Rechtsstreit über den Import von zertifiziertem Biomethan über das Gasnetz. Auch Schweden versagte die Anerkennung von Biomethan, das aus Deutschland über das deutsche und dänische Netz nach Schweden eingeführt wurde. Inzwischen liegt die Rechtssache dem Europäischen Gerichtshof vor. Eine Entscheidung wird bis spätestens 2018 erwartet.

BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das grüne Gas Biomethan ist chemisch identisch zu Erdgas – die Herkunft macht den Unterschied. Im Gegensatz zu fossilem Erdgas, durch dessen Förderung große Mengen CO2 aus den tieferliegenden Erdschichten freiwerden, wird bei Biomethan nur Energie genutzt, die ohnehin schon vorhanden ist: Biomethan entsteht durch die Vergärung von organischen Rest- und Abfallstoffen aus der Landwirtschaft oder der Biotonne in der Biogasanlage. Im zweiten Schritt wird das Gas gereinigt und somit auf die gleiche Beschaffenheit wie Erdgas aufbereitet. Damit können Erdgasautos ohne technische Änderungen problemlos auch Biomethan tanken. Mit Biomethan unterstützen Autofahrende zum einen Kreislaufwirtschaft, denn wir nutzen nur Energie, die in den Bioabfällen und Reststoffen schlummert. Damit wird kein weiteres klimaschädliches CO2 freigesetzt. Zum anderen entlastet es die Umwelt um Rußpartikel und Feinstaub. Die sind bei Biomethanautos nämlich unbedeutend gering. Außerdem stoßen Autos mit Biomethan im Tank 90 % weniger CO2 aus als ein Benziner.

NOTWENDIGE SCHRITTE

  • Es bedarf keiner Anpassung der derzeitigen Gesetzgebung durch die Bundesregierung
  • Es muss lediglich die Dienstvorschrift des Hauptzollamts zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung angepasst werden, sodass zertifiziertes Biomethan, das über das Erdgasnetz nach Deutschland importiert wird, auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden kann.

Bildquelle: tomas / stock.adobe.com

EU: MEHR KONVENTIONELL, WENIGER BIO?

Um die Parisziele zu erreichen, sind Mineralölunternehmen in Europa verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren. Erreicht werden sollten diese Emissionsminderungen ursprünglich durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die nach und nach die klimaschädlichen konventionellen Kraftstoffe ersetzen sollen.

Nun hat die EU für ab 2020 alternative Optionen zur Erfüllung der Minderungspflichten eingeführt: Upstream Emissions Reductions (UER) –  das sind Emissionsminderungen bei der Förderung von Erdöl als Rohstoff für Otto-, Flüssiggas- und Dieselkraftstoffe. Dazu zählen zum Beispiel Effizienzgewinne durch das Vermeiden des Abfackelns von Begleitgasen („Flaring“).

Die Klimawirkung von UER-Projekten für die europäische Union wird allerdings verschwindend gering ausfallen. Zum einen wird Erdöl nur zu einem marginalen Teil in Europa gefördert. Daher ist fraglich, inwiefern die erzielten Emissionseinsparungen, sofern sie außerhalb von Europa erzielt wurden, an europäische und nationale Ziele anrechenbar sein sollen. Hinzu kommt: Die Anrechnung von UER-Projekten steht dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer und biogener Kraftstoffe entgegen. Denn: Ziel der THG-Quote bei ihrer Einführung war es schließlich, Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe zu reduzieren und damit die europäischen Straßen zu dekarbonisieren. Wenn UER angerechnet werden können, müssen weniger Biokraftstoffe eingesetzt werden – und die Verkehrswende erfährt somit einen Rückschlag.

Zwar ist es lobenswert, dass Emissionsreduktionen auch bei der Erdölgewinnung gefördert werden. Doch sollten diese als zusätzliche Maßnahme gehandelt werden, um weitere Einsparungen zu erzielen. Nicht hingegen sollten sie Teil der Klimaziele des europäischen Verkehrs werden, wo es effektiv keine positiven Auswirkungen erzielt. Die Richtlinie 2015/652/EG und damit die Öffnung der Optionen zur Erreichung der THG-Reduktionen im Verkehr ist bis spätestens April 2017 in nationales Recht umzusetzen. Dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum. Ob und inwiefern Deutschland UER als Option zur Anrechnung an die Klimaziele des Verkehrs annimmt, ist noch offen.

HINTERGRUND

In Deutschland werden diese EU-Richtlinien über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dazu hat die Bundesregierung seit diesem Jahr Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet, die THG-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu reduzieren: 2017 bis 2019 um 4 % und ab dem Jahr 2020 um 6 %.

Bildquelle: artjazz / stock.adobe.com

BIOMETHAN MIT GRENZEN? SCHWEDEN UNTERSAGT IMPORT VON GRÜNEM GAS

Anfang des Monats wies die schwedische Energieagentur Statens energiemyndighet die schwedische E.ON Biofor an, Änderungen in ihrem Nachhaltigkeitssystem vorzunehmen, sodass die Nachhaltigkeit von aus Deutschland importiertem Biomethan in Schweden nicht geltend gemacht werden konnte. Damit untersagt Schweden den Import von Biomethan und isoliert seinen Markt. E.ON kündigt eine Klage an.

Da Schweden jedoch bis dato ein nationales Massenbilanzsystem eingerichtet hatte, das faktisch auf das schwedische Gasnetz beschränkt war, wies die schwedische Energieagentur E.ON Biofor an, sicherzustellen, dass die Massenbilanz innerhalb des in den Vorschriften der Energieagentur festgelegten, „eindeutig abgegrenzten Bereichs […] ausgeglichen“ wird. Das hätte für E.ON zur Folge gehabt, dass das in Deutschland hergestellte und über das deutsche und dänische Gasnetz nach Schweden transportierte Gas nicht in das schwedische Massenbilanzsystem aufgenommen und Biomethan damit in Schweden nicht eingesetzt werden kann. Dadurch isoliert Schweden den eigenen Markt – und verletzt die Grundsätze des freien Handels innerhalb der EU. E.ON kündigte Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schweden an.

WELCHE SIGNALE SENDET DIE SCHWEDISCHE ENERGIEAGENTUR?

Zudem ließ die Europäische Kommission bereits 2012 REDcert als Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe für den europäischen Markt [LINK ZU ARTIKEL] zu. Mit der Einführung befürwortete die EU bereits einen gesamteuropäischen Handel von Biokraftstoffen. Die Entwicklungen in dem angekündigten Rechtsstreit werden  spannend zu beobachten sein, denn die Entscheidungen können die Richtung für die gesamte EU weisen.

Bildquelle: bluedesign / stock.adobe.com

REDCERT EU: MEHR BIO FÜR EUROPÄISCHE ZAPFSÄULEN

Die EU-Kommission hat das Zertifizierungssystem REDcert zum Nachweis über die Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe für den innereuropäischen Handel anerkannt.  Das eröffnet den Weg für einen barrierefreien, europäischen Markt für Biokraftstoffe wie Biomethan.

Im Biokraftstoffbereich ist eine Zertifizierung Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Biomethan als Kraftstoff und seine Anrechnung an die Biokraftstoffquote. Zertifiziert werden Betriebsstätten der gesamten Wertschöpfungskette: vom Landwirt bis zum Nachweispflichtigen bzw. Anlagenbetreiber im Bioenergiebereich. Kriterien der Nachhaltigkeit reichen von Faktoren aus dem nachhaltigen Anbau von Biomasse über die Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz bis hin zu Treibhausgasminderungen über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette. Während der Produktion als auch während der Lieferkette muss das Prinzip der Massenbilanzierung nachverfolgbar sein.

HINTERGRUND

BIOMETHAN ALS KRAFTSTOFF

Das grüne Gas Biomethan ist chemisch identisch zu Erdgas – die Herkunft macht den Unterschied. Im Gegensatz zu fossilem Erdgas, durch dessen Förderung große Mengen CO2 aus den tieferliegenden Erdschichten freiwerden, wird bei Biomethan nur Energie genutzt, die ohnehin schon vorhanden ist: Biomethan entsteht durch die Vergärung von organischen Rest- und Abfallstoffen aus der Landwirtschaft oder der Biotonne in der Biogasanlage. Im zweiten Schritt wird das Gas gereinigt und somit auf die gleiche Beschaffenheit wie Erdgas aufbereitet. Damit können Erdgasautos ohne technische Änderungen problemlos auch Biomethan tanken. Mit Biomethan unterstützen Autofahrende zum einen eine Kreislaufwirtschaft, denn wir nutzen nur Energie, die in den Bioabfällen und Reststoffen schlummert. Damit wird kein weiteres klimaschädliches CO2 freigesetzt. Zum anderen entlastet es die Umwelt um Rußpartikel und Feinstaub. Die sind bei Biomethanautos nämlich unbedeutend gering. Außerdem stoßen Autos mit Biomethan im Tank 90 % weniger CO2 aus als ein Benziner.